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Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Sie deckt das Haftrisiko des Motorfahrzeughaltenden. Mit einer zusätzlichen freiwilligen Kaskoversicherung sind auch allfällige Sachschäden am Fahrzeug gedeckt. Eine Teilkaskoversicherung, die grundsätzlich Feuer-, Elementar-, Diebstahl-, Glasschäden sowie Kollisionen mit Tieren auf öffentlichen Strassen deckt, ist für jeden Fahrzeughaltenden empfehlenswert.
Die Autoversicherung kennt drei Bausteine:
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt Schäden, die Sie als Lenker eines Motorfahrzeuges anderen Verkehrsteilnehmern (Motorfahrzeuglenkern, Fahrradfahrern, Fussgängern), Tieren oder Sachen zufügen. Die Haftpflichtversicherung wehrt aber auch unberechtigte Schadenersatzforderungen ab, die an Sie gestellt werden.
Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung (ohne Kollisionsdeckung) wählen, sind beispielsweise folgende Schäden versichert:
Die Vollkaskoversicherung erweitert die Leistungen der Teilkaskoversicherung mit der Kollisionskasko-Deckung. Diese übernimmt Kollisionsschäden an Ihrem eigenen Auto, selbst wenn Sie der Unfallverursacher sind. Sind Sie nicht der Unfallverursacher, übernehmen wir Ihre Kosten und nehmen Regress auf den Unfallverursacher. So werden für Sie, ohne eigene finanzielle Belastung, sofort anfallende Werkstattrechnungen oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug bezahlt.
Das geänderte Versicherungsvertragsgesetz machts möglich: Mit dem Fahrzeug auch gleich die Versicherung wechseln. Die Versicherung kann aber auch in folgenden Fällen gewechselt werden:
Bei einem Fahrzeugwechsel hast du das Recht, dein neues Fahrzeug bei einer neuen Gesellschaft zu versichern. Mit der Umschreibung der Versicherung erlischt die alte Police automatisch und die alte Versicherungsgesellschaft muss dir die nicht verbrauchte Versicherungsprämie anteilmässig zurückerstatten!
Beide Parteien können im Schadenfall (Teil-oder Totalschaden) den Versicherungsvertrag kündigen. Beachte dazu die geltenden Fristen gemäss den Vertragsbedingungen deiner Versicherungsgesellschaft.
Beim Ablauf der Motorfahrzeugversicherung (siehe Versicherungspolice) hast du das Recht, deinen Versicherungsvertrag, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, zu kündigen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Vertragsablauf gekündigt, erneuert sich dieser jeweils stillschweigend um 1 Jahr.
Jede Prämienerhöhung, auch nur auf einem Teil des Versicherungsvertrages, gibt dir das Recht, deine Police in ihrer Gesamtheit zu kündigen.
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Unsere Berater wissen, welche Versicherungen Sie entsprechend Ihrer Lebenssituation benötigen und welche Anbieter Ihnen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Wir helfen Ihnen, die passenden Versicherungen zu finden und zeigen Ihnen wieviel Geld Sie sparen können.