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Immer wenn ein Umzug stattfindet und eine neue Mietwohnung oder ein Haus bezogen wird, stellt sich für viele die Frage nach der Mietkaution. Hierbei stellt sich allerdings weniger die Frage nach der Höhe der Kaution, diese wird vom Vermieter in den meisten Fällen bereits bei Besichtigung der Mietsache bekanntgegeben, es stellt sich eher die Frage in welcher Form die Mietkaution hinterlegt werden soll.
Hat der Vermieter beim Auszug des Mieters offene Forderungen durch am Mietobjekt entstandene Schäden oder offene Mietzinszahlungen, darf der Vermieter den Gesamtbetrag von der Mietkautionsversicherung einfordern. Der maximale Betrag ist durch die zu Beginn abgesichert Betrag gemäss Versicherungspolice. Für die Auszahlung wird von beiden Vertragsparteien das Einverständnis gefordert. Dazu wird der Versicherung mit Unterschriften auf dem Mietkautionszertifikat der Auftrag erteilt, das Geld an den Vermieter auszuzahlen. Nach der Auszahlung fordert die Mietkautionsversicherung den geleisteten Betrag vom Mieter zurück, da es sich bei einer Mietkautionsversicherung nicht um einen klassischen Versicherungsschutz, sondern um eine Bürgschaft handelt. Die Versicherung übt nach Leistung einen Rückgriff auf den Versicherungsnehmer aus. Weitere Informationen zur Schadensabwicklung finden Sie auf Mietkautionschweiz.ch. Hier klicken
Bisher war es üblich und ist es nach wie vor in den meisten Fällen, dass die Mietkaution dem Vermieter durch Banküberweisung angewickelt wurde. Dieser hat den Kautionsbetrag dann auf einem Bankkonto angelegt, das Geld wurde dort bis zum Ende des Mietverhältnisses hinterlegt und stand dem Vermieter dann zur Verfügung, wenn vom Mieter beispielsweise Schäden in Haus oder Wohnung verursacht wurden, die der Mieter nicht beseitigt hatte. Ebenso konnte sich der Vermieter mittels der hinterlegten Mietkaution dann schadlos halten, wenn Mietrückstände zu begleichen waren.
Die Frage stellt sich seit geraumer Zeit allerdings für viele, inwieweit diese Form der Mietkautionszahlung denn überhaupt noch zeitgemäss ist. Für den Mieter bedeutet die Hinterlegung der Kaution nämlich eine deutliche Einschränkung seiner Liquidität. Das Kapital liegt unter Umständen für viele Jahre brach, von Verzinsung ist in heutiger Zeit ohnehin nicht mehr grossartig zu reden. Der Mieter stellt sich in jeder Hinsicht durch die Barhinterlegung der Mietkaution relativ schlecht. Aber auch für den Vermieter bedeutet diese antiquierte Vorgehensweise nicht gerade eine sonderlich komfortable Lösung. Es muss ein Bankkonto angelegt werden, dieses über viele Jahre weg für den Mieter geführt und verwaltet werden, der administrative Aufwand ist also relativ hoch.
Fordern Sie durch die Mietkautionsversicherung Ihr Mietzinsdepot bei der Bank zurück! Beantragen Sie eine Mietkautionsgarantie und Sie können über Ihr Mietkautionsgeld frei verfügen.
Behalten Sie Ihr Geld für das dreimonatige Mietzinsdepot! Mit einer Mietkautionsversicherung blockieren Sie in Zukunft kein Geld mehr.
aSie brauchen kein Depot zu hinterlegen.
bIhr Vermieter erhält eine Mietkautionsgarantie, das einem herkömmlichen Bankdepot gleichwertig ist.
cSie können Ihr Geld für Ihre persönlichen Projekte verwenden.
Die Mietkautionsversicherung übernimmt gegen Bezahlung einer Prämie durch den Mieter als Versicherungsnehmer das Risiko allfälliger Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter, beispielsweise für nicht bezahlte Mietzinsen und Nebenkosten sowie für Schäden am Mietobjekt. Für Sie als Mieter bedeutet das neue Produkt eine grosse Vereinfachung und vor allem mehr finanziellen Spielraum, denn Sie können die sonst für die Mietkaution notwendigen Mittel nach deinen eigenen Vorstellungen verwenden.
Die Mietkautionsgesellschaft rechnet direkt mit dem Vermieter ab und stellt allfällig – z.B. bei Mietzinsrückständen – anschliessend eine Forderung an den Mieter. Die Mietkautionsversicherung bietet denselben Schutz und die gleiche vollwertige Sicherheit wie ein Mietkautionskonto bei einer Bank.
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